Der Staatsvertrag mit Muslimen und Aleviten soll unter anderem den Religionsunterricht an Schulen, den Moscheebau und die Trägerschaft von Kindertagesstätten regeln. Ein neues religionswissenschaftliches Gutachten habe jetzt geklärt, dass der Senat mit rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften verhandele, bestätigte Hamburgs stellvertretender Senatssprecher Jörg Schmoll am Freitag dem Evangelischen Pressedienst. In Hamburg leben mehr als 100.000 Muslime.
Wichtiges Thema ist der islamische Religionsunterricht an den allgemeinbildenden Schulen. Verantwortet wird der Religionsunterricht derzeit von der evangelischen Kirche, die nach dem bundesweit einmaligen "Hamburger Modell" alle wichtigen Religionsgemeinschaften in die Gestaltung des Lehrplans miteinbezieht. Fünf Jahre haben Muslim-Verbände und Kirche jetzt Zeit, sich über ein neues Konzept des Religionsunterrichts zu verständigen.
Gleichstellung muslimischer Feiertage
Geplant ist weiter, dass bis zu drei islamische Feiertage anerkannt werden. Arbeitnehmer hätten dann das Recht, am Fastenbrechen oder am Opferfest Urlaub zu nehmen. Schüler dürften dem Unterricht fern bleiben. Die muslimischen Feiertage wären damit dem Reformationstag, Fronleichnam oder dem Bußtag gleichgestellt.
Der neue Vertrag soll die gleiche Struktur haben wie die Staatsverträge, die der Senat mit der evangelischen Kirche, dem Vatikan und der Jüdischen Gemeinde bereits geschlossen hat. Rechtlich problematisch ist, dass es keine gemeinsame Vertretung der Muslime gibt, weil diese nicht als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zusammengeschlossen sind. Verhandlungspartner des Senats sind die drei größten Vereine: Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion und der Verband der Islamischen Kulturzentren. Sie vertreten über 90 Prozent der Hamburger Muslime. Vierter Partner ist die alevitische Gemeinschaft.