Am Donnerstag tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der die sogenannte Entscheidungslösung gilt. Künftig wird jeder Bürger über 16 Jahre von seiner Krankenkasse regelmäßig befragt, ob er bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden. Einen Zwang, sich zu entscheiden, gibt es aber nicht. Bis zum 1. November 2013 haben die Kassen und private Krankenversicherungen Zeit, ihre Informationsschreiben zu verschicken.
###mehr-links###Laut Stiftung Organtransplantation haben Angehörige, die über eine Organspende verstorbener Familienmitglieder entscheiden sollen, angegeben, dass sie kein Vertrauen mehr in die Organspende haben. In Kliniken in Göttingen, Regensburg und München soll es Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen gegeben haben. Die Staatsanwaltschaften ermitteln.
"Man muss schon Erklärungen liefern"
Kirste forderte, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben auf die Manipulationsvorwürfe Bezug nehmen. "Man kann jetzt nicht so tun, als wenn nie irgendwas passiert wäre und einfach sagen: Liebe Leute, entscheidet Euch. Sondern man muss ihnen schon Erklärungen liefern zu dem, was passiert ist."
Die AOK bereite bereits die vorgeschriebene Information ihrer Versicherten vor, teilte die Vorstandschef Jürgen Graalmann in Berlin mit. In den Briefen gehe es auch darum, Fragen im Zusammenhang mit den Organspende-Skandalen an Transplantationszentren aufzugreifen und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Auch Graalmann bestätigte, dass die Skandale "viele Menschen verunsichert haben".
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