Verfassungsgericht verhandelt über Leistungen für Asylbewerber
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am heutigen Mittwoch über die Höhe der Geldleistungen für Asylbewerber.
Auf dem Prüfstand steht das seit November 1993 geltende Asylbewerberleistungsgesetz, wonach Flüchtlinge in Deutschland mit 224,97 Euro im Monat auskommen müssen. Das sind 40 Prozent weniger, als ein alleinstehender Erwachsener an Hartz-IV-Leistungen erhält.
Die Richter müssen entscheiden, ob diese Summe zur Deckung des im Grundgesetz geschützten menschenwürdigen Existenzminimums ausreicht. Ein Urteil wird vermutlich nach der Sommerpause verkündet. Geklagt haben ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak, der 2003 nach Deutschland kam, und ein heute elfjähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat.