Kabinett beschließt Betreuungsgeld und private Pflegevorsorge

Kabinett beschließt Betreuungsgeld und private Pflegevorsorge
Zwei Tage nach der Einigung der Koalitionsspitzen hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin das Betreuungsgeld und die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge auf den Weg gebracht.

Beide Gesetzesvorhaben sollen noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Damit konnten die kleineren Koalitionspartner CSU und FDP jeweils eines ihrer zentralen Anliegen durchsetzen.

Betreuungsgeld sollen Eltern bekommen, die ihr Kleinkind nicht in eine staatlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Sie erhalten im kommenden Jahr 100 Euro und ab 2014 monatlich 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder. Die Berufstätigkeit einzuschränken, ist nicht Bedingung. Die Betreuung muss aber privat organisiert werden. Das Betreuungsgeld ist in der CDU und FDP umstritten. Die FDP will gleichwohl zustimmen, da die Leistung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden war.

Im Koalitionsvertrag vereinbart

Zugleich mit dem Betreuungsgeld war beim Treffen der drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge verabredet worden, die ein Anliegen der FDP ist. Vom kommenden Jahr an sollen Bürger, die eine private Pflegetagegeld-Versicherung abschließen, unabhängig von ihrem Einkommen einen Zuschuss von fünf Euro monatlich erhalten. Das Geld soll jährlich im Voraus an die privaten Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Dafür sind zunächst 100 Millionen Euro im Jahr vorgesehen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach von einer notwendigen und sinnvollen Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung, da diese nur einen Teil der Pflegekosten übernehme.

Bedingung für die Förderung ist, dass der Versicherte selbst mindestens zehn Euro im Monat zahlt und damit einen Anspruch auf 50 Euro Pflege-Tagegeld oder 600 Euro im Monat in der Pflegestufe III erwirbt. Die Versicherungskonzerne sollen verpflichtet werden, mit jedem Bürger, unabhängig von seinem gesundheitlichen Risiko, einen Vertrag abzuschließen. Nur das Alter darf sich auf die Höhe der Beiträge auswirken. Für die Bürger ist die Versicherung freiwillig.