Der junge Mann hatte Ende März im sozialen Netzwerk Facebook gegen einen damals 17-Jährigen gehetzt, der nach der Tötung der elfjährigen Lena irrtümlich unter Mordverdacht geraten war. Im Prozess hatte er sich voll geständig gezeigt. Er sagte, dass er seine Tat sehr bedauere. Das Gericht folgte dem Antrag von Oberstaatsanwalt Klaus Visser und verurteilte ihn zu zwei Wochen Arrest.
Am Abend des 27. März hatten sich nach dem Aufruf rund 50 Menschen vor der Polizeiwache in Emden versammelt. Die Belagerung dauerte mehrere Stunden. Medienberichten zufolge sollen die Demonstranten Parolen skandiert und kurz vor der Stürmung des Gebäudes gestanden haben. Zeugen sagten am Mittwoch vor Gericht jedoch, dass es keine Gefahr eines Sturmes auf die Polizeiwache gegeben habe.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und kam ohne Verteidiger zum Prozess. Vor Polizisten hatte er eingeräumt, der Tod des Mädchens habe ihn emotional stark berührt. Daher habe er sich in keiner Weise überlegt, welche Tragweite sein Aufruf haben könne. Bei dem Opfer entschuldigte er sich bereits.
Wann der Mordprozess beginnt, ist noch unklar
Der fälschlicherweise Verdächtigte war damals 17 Jahre alt und saß drei Tage lang zu Unrecht in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam floh er erst einmal aus der Stadt. Bis heute leidet er an den Folgen des Internet-Mobbings.
Mehr als 2.500 Menschen zeigten später ihre Solidarität und demonstrierten gegen die öffentliche Vorverurteilung von Unschuldigen in sozialen Netzwerken. "Ich schäme mich für das, was da geschehen ist", sagte Oberbürgermeister Bernd Bornemann (SPD). Emden sei nicht die Stadt von Vorverurteilung und Selbstjustiz, sondern geprägt von Anteilnahme und Solidarität.
Wann der Prozess gegen einen anderen 18-Jährigen beginnt, der den Mord an Lena gestanden hat, steht noch nicht fest. Er sitzt seit dem 28. März in Untersuchungshaft und schweigt seither zu den Vorwürfen. Die Polizei ermittelt in den eigenen Reihen, weil eine Selbstanzeige des Mannes im November 2011 ohne Folgen geblieben war.