Verfassungsgerichtshof weist AfD-Klage gegen Malu Dreyer ab

Verfassungsgerichtshof weist AfD-Klage gegen Malu Dreyer ab

Koblenz (epd). Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat am Mittwoch eine Klage der AfD gegen die Mainzer Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) abgewiesen. Dreyers Aufrufe zur Teilnahme an Protesten gegen die AfD sei zwar ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien gewesen, der jedoch zum „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen sei, urteilte das Gericht. (AZ: VGH O 11/24)

In der Vergangenheit war die Partei erfolgreich gegen eine ganze Reihe von Äußerungen politischer Amtsträger vorgegangen. Gegenstand des Rechtsstreits waren mehrere Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und Pressemitteilungen der Landesregierung aus dem Januar 2024 im Umfeld der Publikation des Recherchenetzwerks Correctiv über „Deportationspläne“ der AfD gewesen. Diese hatten bundesweite Proteste gegen die rechte Partei ausgelöst.

In einem Instagram-Post hatte Dreyer beispielsweise geschrieben: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht.“ Die AfD hatte zunächst in einem Anwaltsschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und dann Klage eingelegt.

Die auf die AfD bezogenen Wertungen seien „bei verständiger Würdigung weder willkürlich noch unsachlich“, urteilte die Koblenzer Richter. Sie stützten sich vielmehr auf Redebeiträge von AfD-Abgeordneten im Bundestag sowie Feststellungen in aktuellen Verfassungsschutzberichten. Die Äußerungen seien „deutlich erkennbar zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ veröffentlicht worden und enthielten keine diffamierenden Wertungen.

Nach der mündlichen Verhandlung am 21. März war zunächst noch offengeblieben, wie das Gericht entscheiden würde. Gerichtspräsident Lars Brocker erklärte, auch das Konzept der wehrhaften Demokratie sei „keine Blankovollmacht für jede beliebige Erklärung“. AfD-Anwalt Christian Conrad hatte argumentiert, Regierungsvertreter hätten kein Recht, Oppositionsparteien mit NS-Vergleichen und ähnlichen Äußerungen zu bekämpfen. Sie seien auch nicht befugt festzulegen, „wer gut und wer schlecht ist.“

Staatskanzleichef Fedor Rose (SPD) sagte nach Bekanntwerden der Entscheidung, das Koblenzer Urteil ermögliche der Regierung auch, gegen „Verfassungsfeinde“ einzutreten: „Es sind uns nunmehr in Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung Maßstäbe an die Hand gegeben, an denen wir uns in unserer Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren können.“