Dessau-Roßlau (epd). Der Bundesgerichtshof hat dem Umweltbundesamt in einem Fall von „Greenwashing“ recht gegeben. Wie die Behörde am Mittwoch in Dessau-Roßlau mitteilte, ging es in dem Rechtsstreit um ein Fernbusunternehmen, das gegenüber seinen Kunden mit der Aussage geworben hatte, Reisebusse seien das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte im Januar 2023 dem Unternehmen diese Werbung untersagt, da sie irreführend sei. Dagegen hatte das Unternehmen, das neben Fernbussen auch Bahnlinien betreibt, geklagt.
Mit dem Gerichtsbeschluss vom 20. Februar wurde der Rechtsstreit zugunsten des UBA beendet, sagte Behördenpräsident Dirk Messner. Das UBA hatte nicht nur die aus seiner Sicht irreführende Werbung beanstandet, sondern auch die CO2-Kompensation, die das Unternehmen den Reisenden angeboten hatte. Die Offerte habe die Menge des zu kompensierenden CO2-Ausstoßes verschleiert, hieß es.
Das Urteil habe Signalwirkung für Werbung mit Umweltaussagen weit über die Verkehrsbranche hinaus, betonte Messner. Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Angaben zu Nachhaltigkeitsversprechen auch stimmten. Der Bundesgerichtshof stärke eine klare, an der Perspektive der Verbraucher orientierten Linie.
Der Hinweis kam den Angaben zufolge ursprünglich von einer Behörde aus Belgien, wo das Reiseunternehmen ebenfalls geworben hatte. Die Untersagungsverfügung des UBA sei die erste gewesen, die die Behörde im Rahmen der EU-weiten Zusammenarbeit von Verbraucherschutzbehörden erlassen habe und die gerichtlich überprüft worden sei, hieß es.