Ansbach (epd). Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt am Mittwoch über den Einsatz von Zwangsmitteln bei der polizeilichen Räumung einer Straßenblockade von Klimaaktivisten. Geklagt hat der 20-jährige Physikstudent Jonas Ertle. Er wirft der Polizei vor, ihn unter Verwendung sogenannter Schmerzgriffe weggetragen zu haben. Unterstützt wird er bei dem Verfahren von der Initiative „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ und der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. (Az. AN 15 K 24.621)
Ertle hatte sich im Sommer 2023 an einer Straßenblockade in Nürnberg beteiligt. Er sei bei der Auflösung der Versammlung schmerzhaft dazu bewegt worden, die Straße zu verlassen, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Seiner Ansicht nach sei damit sein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden.
Die Initiative „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ teilte mit, in Ansbach werde die Anwendung schmerzhafter Methoden, um Sitzblockierer von der Straße zu holen, deutschlandweit zum ersten Mal verwaltungsgerichtlich überprüft. „Wenn die Polizei bei bestimmten Personengruppen unverhältnismäßige Gewalt anwendet, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, droht eine schleichende Normalisierung von Repression gegenüber sozialem Protest“, so die Unterstützer.
Ein Sprecher des beklagten Polizeipräsidiums Mittelfranken sagte dem epd, die Polizei wende keine „Schmerzgriffe“ an. Einen solchen Fachausdruck kenne er nicht. Wenn Protestierende von einer Straße entfernt werden müssten, geschehe das „immer im Sinne der Verhältnismäßigkeit“. „Wir wollen keine Schmerzen verursachen“, sagte der Sprecher.
In einem Video vom damaligen Polizeieinsatz, das dem epd vorliegt, ist zu sehen, dass sich Jonas Ertle nicht gegen das Wegtragen durch zwei Beamte wehrt.