Hamburg (epd). Der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße sieht einer möglichen Änderung des Abtreibungs-Paragrafen 218 im Strafrecht mit Sorge entgegen. „In der aktuellen Debatte wird der Schutz des ungeborenen Lebens nur noch am Rand erwähnt. Das besorgt mich sehr, denn der Staat und die Gesellschaft haben dem Ungeborenen gegenüber eine Schutzpflicht“, erklärte Heße laut Mitteilung des Erzbistums Hamburg von Sonntag. Eine große Gruppe von Abgeordneten will noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar das Abtreibungsrecht liberalisieren. Am Montag findet dazu eine Sachverständigenanhörung statt.
Ungewollt schwangere Frauen befänden sich in einer sehr schwierigen Situation „und ich höre mit Respekt, wie groß die Herausforderungen für sie sind“, sagte Heße. Die Rechte der Frau seien selbstverständlich zu wahren. „Dabei dürfen wir nicht vergessen: Das ungeborene Leben ist von Anfang an und ohne Bedingungen schützenswert.“ Dieser Schutz könne aber nur zusammen mit den Frauen gewährleistet werden.
Abgeordnete aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen Gruppenantrag in den Bundestag eingebracht, um Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Sie sollen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal sein. Die Beratungspflicht für Frauen soll beibehalten, die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch aber gestrichen werden.
Nach dem Strafrechtsparagrafen 218 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten. Er bleibt aber straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.