Berlin (epd). Die Befürworter einer Legalisierung von Abtreibungen dringen vor einer Anhörung im Bundestag an diesem Montag auf einen Beschluss der Reform noch in dieser Legislaturperiode. „Wir müssen jetzt handeln, weil die Versorgungslage für Frauen unfassbar dramatisch ist“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge dem Nachrichtenportal t-online (Sonntag). Nach der Wahl könnte die nötige Mehrheit im Bundestag dafür fehlen, sagte die SPD-Rechtspolitikerin.
Wegge ist eine der Initiatorinnen des Gruppenantrags zur Reform des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Dem von Abgeordneten aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken eingebrachten Gruppenantrag zufolge sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr rechtswidrig sein und deswegen auch nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden. Die Beratungspflicht für Frauen würde beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll aber entfallen.
„Wir als Gruppe wollen alles dafür tun, das Gesetz bis zur Konstituierung des neuen Bundestages zu beschließen“, sagte Wegge. Die Gruppe ist zuversichtlich, eine Mehrheit für die Reform im Bundestag zusammenzuhaben. Der Gesetzentwurf wurde von rund 320 Abgeordneten unterzeichnet. Wenn weitere bei einer Abstimmung mit Ja votieren, wäre eine Mehrheit denkbar. Durch den Mitte Dezember im Rechtsausschuss festgelegten späten Anhörungstermin ist aber unsicher, ob es noch eine Überweisung ins Plenum geben wird.
Die katholische Kirche lehnt eine Änderung des Paragrafen 218 ab. Der Gesetzentwurf stelle einen Versuch dar, noch in den letzten Tagen vor der Neuwahl „in Eile grundlegende Änderungen herbeizuführen“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am vergangenen Freitag. Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte den Gesetzentwurf dagegen im Dezember als „im Grundsatz zustimmungsfähig“ bewertet.
Nach dem Strafrechtsparagrafen 218 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten. Er bleibt aber straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.