Aufarbeitungskommission: Anti-Missbrauchsgesetz schnell verabschieden

Aufarbeitungskommission: Anti-Missbrauchsgesetz schnell verabschieden

Berlin (epd). Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fordert die Bundestagsabgeordneten auf, das Anti-Missbrauchsgesetz noch vor der Neuwahl zu verabschieden. Politikerinnen und Politiker müssten die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und den Kinderschutz auch im Wahlkampf im Blick behalten und parteiübergreifend für die Zukunft stärken, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der Kommission.

Es geht um das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, das von der früheren Ampel-Koalition vorgelegt und im Oktober erstmals im Bundestag diskutiert wurde. Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Amt der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie den Betroffenenbeirat und die Aufarbeitungskommission langfristig gesetzlich abzusichern. Geregelt werden soll auch, dass Betroffene bei der individuellen Aufarbeitung unterstützt werden und Einsicht nehmen können in Behörden-Akten.

Die Kommission erinnerte daran, dass ihre Beauftragung nach derzeitiger Rechtslage nur noch bis zum Jahresende läuft. Eine langfristige gesetzliche Festlegung wäre „ein wichtiges Zeichen für Betroffene und für unsere Gesellschaft“, erklärte das Gremium. Die Kommission zeigte sich zugleich überzeugt, dass es „einen breiten Konsens und den politischen Willen für dieses Gesetz“ gebe. „Jetzt ist es Zeit, das auch umzusetzen.“

Die Aufarbeitungskommission besteht aus sieben Fachleuten. Sie hören Missbrauchsbetroffene an, dokumentieren ihre Erfahrungen und arbeiten sie wissenschaftlich auf. Damit soll die Kommission unter anderem dazu beitragen, Bedingungen aufzudecken, die sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend ermöglichen.