Evangelische Kirche für Änderung des Abtreibungsrechts

Evangelische Kirche für Änderung des Abtreibungsrechts

Hannover (epd). Die evangelische Kirche plädiert für eine Änderung des Abtreibungsrechts. Man könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch zu regeln, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Rates der EKD zu einem Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 218. In seiner Stellungnahme plädiert der Rat gleichzeitig dafür, das Ahnden von Abtreibungen gegen den Willen der Schwangeren im Strafgesetzbuch zu belassen.

Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken haben einen Antrag zur Reform des Abtreibungsrechts in den Bundestag eingebracht, den sie noch vor der voraussichtlich vorgezogenen Neuwahl zur Abstimmung stellen wollen. Dem Entwurf zufolge sollen Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden, der den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe stellt, unter Bedingungen aber zulässt. Dazu gehört unter anderem eine verpflichtende Beratung.

Die Stellungnahme der EKD begrüßt, dass der im Bundestag vorliegende Entwurf an der Beratungspflicht festhält, kritisiert aber den geplanten Wegfall der Wartezeit nach einer Beratung. Sie plädiert dafür, eine Wartezeit von in der Regel 24 Stunden zu verlangen, wie sie bei anderen schwerwiegenden medizinischen Eingriffen üblich sei.

In der Stellungnahme heißt es weiter, man begrüße, dass die vorgeschlagene Regelung einen „moralisierend-belehrenden Ton“ vermeide und jeder Stigmatisierung von Frauen entgegenzutreten versuche. Die im Entwurf enthaltene rechtliche Struktur „ist aus evangelischer Perspektive im Grundsatz zustimmungsfähig“. Mit der Stellungnahme veröffentlicht wurde ein 50-seitiges Diskussionspapier der EKD, das sich aus theologisch-ethischer Sicht mit dem Thema befasst.