Berlin (epd). Zum Internationalen Tag des Ehrenamts am Donnerstag dringt das Deutsche Rote Kreuz auf die rechtliche Gleichstellung aller Freiwilligen. Der Gesetzgeber müsse bundesweit einheitliche Regeln zu Freistellungsansprüchen, Ersatzleistungen und sozialer Absicherung beschließen, teilte der Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am Mittwoch in Berlin mit.
Zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede bei rechtlichen Rahmenbedingungen im Ehrenamt. So müssen etwa bundesweit Arbeitgeber Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks bei Einsätzen bezahlt freistellen. Für Ehrenamtliche der Feuerwehren gilt dies in der Regel auch, nicht aber für solche von privaten Hilfsorganisationen wie dem DRK, den Maltesern, Johannitern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Einigen Bundesländer stellen sie gleich, andere nicht, wieder andere nur teilweise oder nur im Katastrophenfall.
DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeld sagte, Maßnahmen zur Gleichstellung von Ehrenamtlichen wären „ein wichtiger Schritt, deren Leistungen stärker zu würdigen“. Ein starkes Ehrenamt sei Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft auf Anforderungen reagieren könne, bei denen staatliche Strukturen allein an ihre Grenzen stießen. Das Ehrenamt brauche geeignete Rahmenbedingungen, um reibungslos zu funktionieren.