Karlsruhe (epd). In Deutschland dürfen sich Paare nur persönlich vor einem Standesbeamten das Ja-Wort geben. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten im US-Bundesstaat Utah geschlossene Ehe sei unwirksam, stellte der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss klar. Die online geschlossene Ehe stehe daher einer wirksamen Heirat in Deutschland nicht entgegen. (AZ: XII ZB 244/22)
Konkret ging es um ein aus Nigeria stammendes Paar mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Am 24. Mai 2021 gab es sich das Ja-Wort. Die Eheschließung erfolgte jedoch per Videotelefonie vor einem Standesbeamten im US-Bundesstaat Utah. Beide Ehepartner hielten sich während der Online-Ehe in Deutschland auf. Anschließend wurde ihnen die US-amerikanische Heiratsurkunde zugestellt.
Das Kölner Standesamt lehnte die Anerkennung der „Video“-Ehe ab. Das Paar wollte daraufhin erneut heiraten, persönlich vor einem deutschen Standesbeamten. Das Standesamt war sich jedoch nicht sicher, ob die Eheschließung in Utah einer erneuten Eheschließung in Deutschland entgegensteht.
Das Amtsgericht Köln hatte hieran ebenso wenig Zweifel wie der Bundesgerichtshof. Die von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah geschlossene Online-Ehe sei unwirksam, entschied das Karlsruher Gericht. Das Paar darf daher in Deutschland erneut heiraten.