Rom (epd). Die Unterbringung von zwölf Migranten in von Italien betriebenen Asylzentren in Albanien ist rechtswidrig. Sie müssten zurück nach Italien gebracht werden, damit dort über ihre Asylanträge entschieden werde, ordnete ein Gericht in Rom am Freitag an. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Herkunftsländer der zwölf Männer, Bangladesch und Ägypten, nicht als sicher angesehen werden könnten.
Die Migranten waren erst am Mittwoch von einem Schiff der italienischen Marine in die Zentren in Shengjin und Gjader in Albanien gebracht worden. Vier der ursprünglich 16 Migranten wurden am selben Tag noch zurück auf das Schiff geleitet, das sie nach Italien bringen sollte. Bei einer Untersuchung wurde festgestellt, dass sie minderjährig sind, beziehungsweise ihre gesundheitliche Verfassung eine Unterbringung in Albanien nicht erlaubt.
Die Regierungen Italiens und Albaniens hatten vergangenes Jahr ein umstrittenes Migrationsabkommen vereinbart, das die Errichtung italienischer Zentren auf albanischem Boden vorsieht. Dort sollen Asylanträge nach italienischem Recht in einem Schnellverfahren geprüft werden.
Nach Albanien sollen laut der Vereinbarung nur volljährige männliche Migranten gebracht werden, die von Schiffen der italienischen Küstenwache oder der Finanzpolizei in internationalen Gewässern aufgegriffen wurden. Frauen, Kinder, Verletzte, Kranke, Folteropfer oder auch Männer aus Ländern mit einer hohen Asyl-Anerkennungsquote werden von der italienischen Küstenwache weiterhin direkt nach Italien und in dortige Migrationszentren gebracht.
In diesem Jahr sind rund 54.000 Menschen über das Mittelmeer nach Italien gekommen, im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es 140.000. In dem Asylzentrum in Albanien sollten laut Planung bis zu 3.000 Personen im Monat aufgenommen werden können. Bisher ist in Gjader Platz für 880 Menschen.