Wiesbaden (epd). Rund 522.700 Menschen haben Ende des vergangenen Jahres in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Leistungen gegenüber 2022 um rund acht Prozent. Von 2021 zu 2022 hatte der Anstieg 22 Prozent betragen.
Ende 2023 bekamen rund 27.500 Menschen aus der Ukraine Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zwar erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine seit spätestens Ende August 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Deutschland. Dennoch bekommen Neuankömmlinge bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zunächst noch für einige Zeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
66 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher der Regelleistungen am Jahresende 2023 waren den Angaben zufolge männlich und 34 Prozent weiblich. 28 Prozent waren minderjährig. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (49 Prozent). 31 Prozent kamen aus Europa und 15 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (8 Prozent). 5 Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.
Asylbewerber und geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten in Deutschland Leistungen, die deutlich unterhalb der Höhe des Bürgergelds liegen. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt aktuell bei 460 Euro, bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft bei 413 Euro pro Monat. Bund und Länder haben sich in diesem Jahr darauf verständigt, dass der Großteil der Leistungen künftig über eine Geldkarte abgewickelt werden und Bargeld nur noch sehr begrenzt ausgezahlt werden soll.