Berlin (epd). Bürgergeldbezieher sollen bei Verweigerung einer Arbeit oder Jobsuche künftig früher mit Sanktionen belegt werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch die geplanten Verschärfungen für Bezieherinnen und Bezieher der Sozialleistung auf den Weg, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, müsse mit einer sofortigen 30-prozentigen Kürzung des Regelbedarfs für drei Monate rechnen.
Das Gleiche soll in Fällen gelten, in denen Jobcenter-Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. Bei der Einführung des Bürgergelds wurden die Sanktionen gegenüber dem früheren Hartz IV gelockert. Derzeit gibt es im ersten Jahr des Bezugs nur bei hartnäckigen Terminversäumnissen eine Leistungsminderung um zehn Prozent. Erst danach kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent gekappt werden.
Die Bundesregierung will auch weitere Regeln verschärfen. So soll die Zeit, in der das geschützte Ersparte nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden muss, auf ein halbes Jahr verkürzt werden. Die Karenzzeit beträgt derzeit ein Jahr. Zudem soll auch eine Arbeit mit einem längeren Arbeitsweg als bislang als zumutbar gelten und Schwarzarbeit bekämpft werden, indem Bürgergeld-Beziehern, denen Schwarzarbeit nachgewiesen wird, die Leistung gemindert wird.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf enthält zudem Regelungen für ausländische Arbeitskräfte. So soll etwa die Einwanderung ausländischer Fachkräfte in die Zeitarbeit erlaubt werden, teilte das Arbeitsministerium mit. Arbeitgeber sollen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.