Berlin (epd). In der Bundesregierung gibt es Streit über die Frage, bis zu welcher Einkommensgrenze Gutverdienende in die Sozialversicherungen einzahlen sollen. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag in Berlin sagte, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zum kommenden Jahr erhöhen, wie es das übliche Verfahren vorsieht. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht dagegen Diskussionsbedarf.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge für die Sozialversicherungen abgeführt werden müssen. Bei der Krankenversicherung liegt sie derzeit bei 5.175 Euro im Monat, bei der Rentenversicherung bei 7.550 Euro im Monat. Laut Verordnungsentwurf von Heil, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, soll die Grenze zum kommenden Jahr deutlich angehoben werden.
Heils Sprecher betonte, dies sei ein „eingeübter, routinemäßiger“ Vorgang, zu dem die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet sei. Die Rechengrößen für die Sozialversicherungen würden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Weil die Löhne gestiegen seien, müssten auch die Rechengrößen steigen. „Das ist wichtig, weil sonst höhere Einkommen weniger Beitrag leisten würden zu den Sozialversicherungen“, erläuterte er.
Finanzminister Lindner sehe dagegen die Gefahr, dass Entlastungen, auf die man sich in der Koalition verständigt habe, durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze „in die Sozialversicherung umgeleitet“ würden und der beabsichtigte Kaufkrafteffekt nicht erfolge, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Deswegen müsse man über die Rechengrundlage sprechen.
Der Sozialverband VdK kritisierte Lindner. „Falls das Finanzministerium wirklich daran rütteln will, wird es dazu führen, dass Menschen mit Gehältern jenseits von 8.000 Euro brutto im Monat immer weniger an der Finanzierung unserer Sicherungssysteme beteiligt werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das sei „Entsolidarisierung pur“.