Suchtfragen-Hauptstelle fordert Absicherung von Beratungsnetzwerk

Suchtfragen-Hauptstelle fordert Absicherung von Beratungsnetzwerk

Hamm (epd). Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert von der Politik eine verlässliche Finanzierung der Suchtberatungsstellen. „Sprech- und Öffnungszeiten müssen gekürzt werden“, erklärte die DHS am Donnerstag in Hamm. „Schließungen von Suchtberatungsstellen sind bereits erfolgt, weitere Schließungen stehen bevor.“ Kern des Problems sei, dass die kommunal finanzierte Suchtberatung keine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung ist und somit ihre Ausstattung auch von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängig sei.

Die Hauptstelle hat nach eigenen Angaben insgesamt 1.320 Einrichtungen angeschrieben und gefragt, inwiefern die Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit öffentlichen Mitteln im laufenden Jahr 2024 gesichert ist. 906 Einrichtungen hätten eine Rückmeldung gegeben, 534 davon vollständig ausgewertet werden können. Demnach erklärte die Mehrheit (61,4 Prozent), dass die Finanzierung nicht kostendeckend ist; bei 15,7 Prozent der Befragten wird sie voraussichtlich nicht kostendeckend sein.

Kommunale Mittel und Landesmittel stagnierten oder stiegen nicht ausreichen, hieß es zur Begründung. Hinzu komme, dass eine Mehrheit der Befragten sowohl von wachsenden Fallzahlen (55,6 Prozent) als auch von zunehmend komplexeren Fällen (81,8 Prozent) berichte. „Fachkräfte stehen unter Druck, mit zu geringen personellen Ressourcen die wirtschaftliche Existenz sichern zu müssen und können das Angebot für Betroffene nicht mehr aufrechterhalten“, unterstrich die DHS. Suchtberatungsstellen seien aber häufig erste Adresse für Hilfesuchende und hätten eine „zentrale Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion“.

Abhilfe könnte laut der Hauptstelle eine Finanzierung der Leistungen der Suchtberatung analog zu denen der Krebsberatungsstellen über die Krankenkassen bringen. Die Leistungen könnten aber auch als Pflichtleistung der kommunalen Daseinsvorsorge eingestuft werden. Möglich wäre zudem ein individueller Rechtsanspruch, der sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung orientiert, oder an Vorschlägen zur Verankerung der Schuldnerberatung.

Alle Vorschläge hätten Vor- und Nachteile, betonte die DHS. Es sei aber eine Minute vor zwölf und die Politik müsse nun handeln.