Berlin (epd). Die Vergütungen für Betreuer und Vormünder sollen steigen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf, wonach berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Vormünder mehr Geld bekommen und die Vergütungsregeln vereinfacht werden sollen. Auch Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger sollen mehr Geld erhalten.
Im Durchschnitt werden dem Ministerium zufolge die Vergütungen der beruflichen und der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer um 12,7 Prozent angehoben. Seit Beginn dieses Jahres erhalten Betreuer, Betreuungsvereine und Ehrenamtliche einen monatlichen Inflationsausgleich, der aber Ende 2025 ausläuft. Das Vergütungssystem für berufliche Betreuer und Betreuerinnen wird vereinfacht. Dadurch seien Verdienstmöglichkeiten und die Kosten für alle Beteiligten schneller und leichter zu erkennen, teilte das Ministerium mit. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen von Januar 2026 an eine jährliche Aufwandspauschale von 450 Euro statt bisher 425 Euro bekommen.
Zu dem Entwurf nehmen nun die Bundesländer und Verbände Stellung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, die Vergütungen seien zu niedrig, zu bürokratisch und kompliziert und damit nicht mehr zeitgemäß. Es benötigten aber viele Menschen eine Betreuung, weil sie sich nicht oder nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern könnten. Vormünder vertreten Kinder, deren Eltern nicht für sie sorgen können.