Berlin (epd). Im Streit zwischen Regierung und Opposition über die Asylpolitik schlägt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Art Grenzverfahren vor, um Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Wie anlässlich eines Gesprächs zwischen Bundesregierung, Ländern und Union am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, soll die Bundespolizei künftig an der Grenze prüfen, ob bei einem Schutzgesuch ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Sie soll zudem auch prüfen, ob Haftkapazitäten zur Verfügung stehen und Haft beantragen, um ein Untertauchen der Person zu vermeiden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll derweil in diesen Fällen das sogenannte Dublin-Verfahren beschleunigt einleiten mit dem Ziel, dass der oder die Betroffene bereits von dort aus wieder in den europäischen Staat zurückgeschickt wird, der zuständig ist. Der Aufenthalt in einer „Einrichtung“ ermögliche den Zugriff auf die Person, hieß es. Dieses Modell entspreche dem geltenden nationalen und europäischen Recht, hieß es aus Regierungskreisen.
Seit dem islamistisch motivierten Anschlag in Solingen im August wird hitzig über die Asylpolitik gestritten. Die Union verlangte wiederholt Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen, was schwer vereinbar mit europäischem Recht ist. Selbst wenn ein anderer EU-Staat für das Verfahren eines Asylsuchenden zuständig ist, darf ein Schutzsuchender demnach eigentlich nicht einfach zurückgewiesen werden.
Faeser hat bei solchen Zurückweisungen auch praktische Bedenken. Andere EU-Mitgliedstaaten wären keinesfalls verpflichtet, derartige Zurückweisungen zu ermöglichen, hieß es aus Regierungskreisen. Nachbarländer wie Österreich und Polen müssten demnach die Zurückweisungen nicht akzeptieren. Zurückweisungen müssten daher in Dublin-Fällen direkt in den zuständigen Staat erfolgen, hieß es. In der Regel sind das die Grenzstaaten, über die Schutzsuchende die EU betreten, wie Italien, Griechenland und Bulgarien.
In der Bundesregierung gibt es demnach Sorge vor nationalen Alleingängen. Sie würden das Risiko bergen, dass andere Staaten sich nicht mehr an das geltende Recht halten, Flüchtlinge nicht mehr registriert werden oder die Umsetzung der vereinbarten EU-Asylreform gefährdet wird, hieß es.