Berlin (epd). Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) plädiert für einen dauerhaft höheren Mindestlohn. Die unabhängige Mindestlohn-Kommission habe die Inflation und die Lebensrealität vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlichtweg ignoriert, sagte Laumann dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag). Darum sei für die allermeisten und für ihn „völlig unstrittig, dass wir einen höheren Mindestlohn brauchen“.
Der Mindestlohn beträgt in Deutschland seit Jahresbeginn 12,41 Euro pro Stunde. Die Mindestlohn-Kommission hatte zuletzt lediglich eine geringfügige Erhöhung empfohlen, nachdem die Ampel-Koalition den gesetzlichen Mindestlohn per Bundestagsbeschluss deutlich auf 12 Euro erhöht und damit ein Wahlversprechen eingelöst hatte. Die Mindestlohn-Kommission war bei den darauffolgenden Festlegungen für dieses und das kommende Jahr erstmals nicht zu einem einheitlichen Votum gekommen. Vielmehr hatte die Arbeitgeberseite mit der bei einem Patt entscheidenden Stimme der Vorsitzenden die Gewerkschaften überstimmt. Seitdem gibt es Streit zwischen der Kommission und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Laumann sagte, er halte nichts davon, erneut eine politische Festlegung durchzusetzen. „Mein Vorschlag wäre: Wir nehmen einfach das, was die EU-Mindestlohnrichtlinie vorschlägt. Wir legen als verbindliches Kriterium zur Bestimmung der Mindestlohnuntergrenze im Mindestlohngesetz den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns fest - ausgerichtet am Verdienst der Vollzeitbeschäftigten“, sagt der CDU-Politiker.
Die 2022 beschlossene EU-Mindestlohn-Richtlinie muss in den EU-Staaten, in denen bereits ein Mindestlohn gilt, bis zum November dieses Jahres umgesetzt werden. Sie schreibt vor, dass der Mindestlohn einen gewissen Lebensstandard sicherstellt. Wie die Länder einen angemessenen Lebensstandard bemessen, ist ihnen überlassen und richtet sich nach den Bedingungen im jeweiligen Land. Die Länder müssen aber ein nachvollziehbares Verfahren anwenden, beispielsweise den Mindestlohn an der in der Europäischen Union gültigen Armutsgefährdungsgrenze von 60 Prozent des Medianeinkommens orientieren, also einem statistisch ermittelten Zentralwert.