Bericht: Deutschland wies 2024 häufiger irregulär Eingereiste zurück

Bericht: Deutschland wies 2024 häufiger irregulär Eingereiste zurück

München (epd). Die Bundespolizei hat nach Zeitungsinformationen im ersten Halbjahr 2024 mehr als die Hälfte der unerlaubt nach Deutschland Eingereisten wieder in die Nachbarländer zurückgeschickt. 2023 hatte die Bundespolizei laut der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) lediglich ein gutes Viertel (knapp 28 Prozent) der Menschen, die sie bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland aufgriff, zurückgewiesen. Besonders stark sei der Anteil der Zurückgewiesenen an den Grenzen zu Polen und Tschechien gestiegen. Das gehe aus Zahlen hervor, mit denen das Bundesinnenministerium eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Clara Bünger beantwortete, hieß es.

Demnach registrierten die Behörden an den deutschen Grenzen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 42.307 unerlaubt Einreisende, 21.661 von ihnen wurden zurückgewiesen. Im Jahr 2023 hatte die Bundespolizei noch fast 128.000 unerlaubte Grenzgänger aufgegriffen und 36.000 von ihnen zurückgewiesen. Auch die Zahl derjenigen, die an der Grenze um Asyl bitten, ist laut Bundesinnenministerium gesunken: Nahmen die Behörden 2023 noch bei 45 Prozent der Aufgegriffenen ein Asylgesuch auf, taten sie das im ersten Halbjahr 2024 nur bei 23 Prozent, wie die Zeitung berichtete.

Seit dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag von Solingen vor zwei Wochen dreht sich die politische Debatte in Deutschland um das Thema Zurückweisungen von irregulär eingereisten Flüchtlingen. Vor allem CDU-Chef Friedrich Merz dringt auf Zurückweisungen von Asylsuchenden.

Mit dem Dublin-Abkommen haben sich die europäischen Staaten darauf verständigt, dass Asylsuchende in der Regel in dem Land aufgenommen werden und ihr Schutzgesuch geprüft wird, in dem sie in Europa angekommen sind. Reisen sie in ein anderes Land weiter, können sie in das erste Land zurückgeschickt werden. Das vereinbarte Verfahren sieht allerdings vor, dass die Zuständigkeit zunächst geprüft werden muss, weswegen Migranten, die ein Asylbegehren formulieren, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen.