Düsseldorf (epd). Seit dem Start des elektronischen Organspende-Registers Mitte März haben sich dort nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums knapp 150.000 Menschen eingetragen. Bis Mittwoch dieser Woche hätten 147.822 Bürgerinnen und Bürger in dem Online-Register angegeben, ob sie bereit sind, Organe oder Gewebe zu spenden oder nicht, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Patientenschützer zeigten sich von der Zahl enttäuscht und kritisierten, das Verfahren sei zu kompliziert. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Freitag) hatte zuerst über die Zahlen berichtet.
Das Register war mit dem Ziel eingerichtet worden, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Von den Menschen, die ihre Haltung zur Organspende seit dem 18. März online registriert haben, erklärten laut Ministerium lediglich 5,6 Prozent ihren Widerspruch zu einer Organ- oder Gewebespende. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach indes von einer geringen Zahl an Einträgen ins Organspende-Register. „Gerade einmal nur 0,2 Prozent der Berechtigten haben nach fünf Monaten ihre Meinung dokumentiert“, sagte Vorstand Eugen Brysch dem epd. Dies sei nicht verwunderlich: „Die Anmeldung ist viel zu kompliziert.“
Um die eigene Entscheidung in dem Register zu hinterlegen, ist bislang ein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich. In einem wichtigen nächsten Schritt solle die Erklärung auch mit der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) möglich werden, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. „Diese digitale Option soll den Bürgerinnen und Bürgern durch die Krankenkassen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.“ Alle anderen Erklärungen bleiben gültig, sowohl die Organspendeausweise als auch Patientenverfügungen oder Absprachen mit den Angehörigen.
Das Ministerium geht davon aus, dass die Nutzerzahlen des Registers durch die digitalen Identifikationsverfahren wachsen werden. „In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung der opt out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte im Januar 2025 zusätzlich relevant sein“, sagte die Sprecherin. Daneben solle es weiter möglich sein, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich oder mündlich zu hinterlegen.
Brysch sagte, eigentlich sei vorgesehen gewesen, dass die Pass- und Ausweisstellen den Weg der Online-Registrierung erleichtern: „Dazu waren datenschutzsichere Terminals vorgesehen.“ Die Bundesregierung wolle die Pflicht der Länder zur Einrichtung der Terminals vor Ort jedoch wieder streichen, kritisierte der Patientenschützer.
In der Politik wird derzeit wieder intensiv über die Organspende diskutiert. Der Bundesrat verabschiedete Anfang Juli eine Länderinitiative für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Dabei würden künftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen.
Ende vergangenen Jahres warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation in Deutschland knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen rund 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Die Zahlen stagnieren seit Jahren, obwohl die Wartelisten für eine Transplantation lang sind.