Köln (epd). Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgehoben, die im November an dem sogenannten Potsdamer Treffen teilgenommen hatte. Allein die Teilnahme an dem Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremisten und Geldgebern rechtfertige im konkreten Fall keine außerordentliche Kündigung, urteilte das Gericht am Mittwoch (AZ: 17 Ca 543/24). Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen und keiner gesteigerten politischen Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Diese einfache Treuepflicht werde erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen, hieß es. Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige aber nicht den Schluss, dass sich die Klägerin in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der dort diskutierten Beiträge befunden habe. Bei dem Treffen war es nach Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv um Pläne zur massenhaften Ausweisung von Millionen Menschen gegangen.
Die 64-jährige Klägerin ist nach Angaben des Gerichts seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt als zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutzamt tätig. Sie nahm am 25. November 2023 an dem „Potsdamer Treffen“ teil. Daraufhin hatte die Stadt Köln mehrere außerordentliche Kündigungen gegen die Mitarbeiterin ausgesprochen. Zur Begründung hieß es, durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und dort diskutierten Remigrationsplänen habe die Frau gegen ihre Loyalitätspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber verstoßen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.