Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Halle (epd). Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke ist am Montag vom Landgericht Halle erneut wegen eines Nazi-Spruchs schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 16.900 Euro. Die fünfte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im Dezember 2023 bei einer AfD-Veranstaltung in Gera die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet hatte.

Dabei hatte Höcke „Alles für“ gerufen und das Publikum mit Gesten animiert, „Deutschland“ zu ergänzen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte bei der Urteilsbegründung, es sei unerheblich, ob der SA-Spruch bekannt gewesen sei oder nicht, ausschlaggebend sei, dass die SA als verfassungswidrige Organisation einzustufen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Auch plädierte die Staatsanwaltschaft für ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für zwei Jahre. Die Verteidiger von Höcke plädierten auf Freispruch.

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker bereits im Mai in einem entsprechenden Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er hatte im Mai 2021 bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) denselben Slogan verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.