Halle (epd). Vor dem Landgericht Halle hat am Freitag der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke begonnen. Er ist wegen Verwendung einer Nazi-Parole auf einer Wahlkampfkundgebung angeklagt. Wie Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, könnte das Gericht am Freitag entscheiden, ob ein zweiter Vorfall in Gera mitverhandelt wird, bei dem Höcke die Parole erneut verwendet haben soll. Zu Beginn des Verhandlungstages beantragte die Staatsanwaltschaft unter anderem, das Video der Rede in Gera vorzuführen, da es für die Strafzumessung von Bedeutung sei.
Der Thüringer AfD-Fraktionschef hatte auf einer Kundgebung im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit der Formel „Alles für Deutschland“ beendet. Dabei handelt es sich um einen Slogan der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Höcke ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs angeklagt. Er selbst hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.
Im Dezember 2023 soll er die Parole bei einer Rede in Gera (Thüringen) erneut verwendet haben, indem er „Alles für“ rief und das Publikum mit Gesten animiert haben soll, das Wort „Deutschland“ zu ergänzen. Ursprünglich sollten beide Vorfälle zusammen verhandelt werden. Nach einem kurzfristigen Verteidigerwechsel wurde das zweite Verfahren abgetrennt.