Berlin (epd). Die Ampel-Koalition hat sich im Streit um Veränderungen im Mietrecht und bei der Vorratsdatenspeicherung in Teilen geeinigt. Wie Sprecher der zuständigen Ministerien am Mittwoch in Berlin mitteilten, soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Sie gilt bislang in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und würde ohne Verlängerung dort im kommenden Jahr auslaufen. Zudem will die Koalition für die Sicherheitsbehörden das „Quick Freeze“-Verfahren zur Sicherung der Daten mutmaßlicher Straftäter schaffen. Ein Knackpunkt blieb dabei aber offen.
Der seit 2022 vorliegende Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für das „Quick Freeze“-Verfahren, bei dem nach erheblichen Straftaten Verkehrsdaten mutmaßlicher Täter gesichert (eingefroren) werden sollen, sieht ausdrücklich keine Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Speicherung von Daten vor. Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, die Einigung im Kabinett sehe vor, dass nun ein neuer Entwurf vorgelegt werde. Die Frage, ob und wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, sei in der regierungsinternen Vereinbarung ausgeklammert worden.
Aus Sicht des Innenministeriums und der Sicherheitsbehörden bleibe diese Möglichkeit wichtig, um insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch, Hasskriminalität und Terrorismus Täter identifizieren zu können. Zudem sei die Speicherung notwendig für das „Quick Freeze“-Verfahren. Wenn keine Daten gespeichert sind, könnten sie auch nicht eingefroren werden. Ein Sprecher von Buschmann verwies dagegen darauf, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung von Gerichten kassiert wurden. Die Regelungen blieben „weiterhin als totes Recht bestehen“, sagte er.
Die Einigung bei der Mietpreisbremse lässt zudem weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter offen. Dazu zählen eine Reform des Mietspiegels und eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Justizminister Buschmann habe dabei noch Gesprächsbedarf, sagte sein Sprecher. Eine Sprecherin von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, dies sehe man eigentlich nicht. Für das Bauministerium gelte weiterhin der Koalitionsvertrag. Federführend verantwortlich für die Änderungen bei der Datenspeicherung und beim Mietrecht ist das Justizministerium.