Berlin (epd). Kirchen und Religionspolitiker stören sich an der anstehenden Sitzung des Bundeswahlausschusses für die Europawahl ausgerechnet am Karfreitag. Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Anne Gidion, sagte dem „Spiegel“, sie bedaure, dass der Ausschuss verpflichtet sei, an einem der höchsten christlichen Feiertage zu tagen. Laut Europawahlgesetz muss der Ausschuss genau 72 Tage vor der Wahl für das EU-Parlament über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden. Für die anstehende Europawahl am 9. Juni in Deutschland fällt das genau auf den Karfreitag (29. März).
„Es wäre besser, wenn das Europawahlgesetz in diesem Punkt Ausnahmen für gesetzliche Feiertage zuließe“, sagte Gidion. Dem Bericht zufolge gab es bereits im Januar Forderungen, das Gesetz zu ändern, damit die Entscheidung über die Listenzulassung an einem anderen Tag erfolgen kann. „Es spricht nichts gegen eine eingehende Prüfung, ob sich das Gesetz in diesem Punkt für künftige Europawahlen flexibilisieren lässt“, sagte nun die religionspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Sandra Bubendorfer-Licht, dem „Spiegel“. Auch der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, findet den Termin ungünstig. „Feiertag ist Feiertag“, sagte er. Das müsse auch für Wahlausschüsse gelten.
An Karfreitag erinnern Christen an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Er ist ein zentraler kirchlicher Feier- und Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen. Öffentliche Sportveranstaltungen, Jahrmärkte, Musik- und Tanzveranstaltungen fallen am Karfreitag aus.