9. März 1999: Die Evangelischen Kirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern schließen einen Kooperationsvertrag, der unter anderem den Austausch von Pastoren vorsieht. Interner Projektname ist "NEK-MEK-PEK".
10. Januar 2004: Mecklenburg und Pommern beginnen Gespräche über eine mögliche Fusion beider Landeskirchen.
16. Oktober 2006: Die pommersche Synode plädiert für Sondierungsgespräche mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, obwohl bereits ein Rahmenvertrag für die Fusion mit Mecklenburg ausgehandelt wurde.
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28. Februar 2007: Nordelbien lädt angesichts der verfahrenen Situation Mecklenburg und Pommern zu "Sondierungsgesprächen" ein.
14. Juni 2007: Beginn der offiziellen Sondierungsgespräche.
November 2007: Nach Vorlage erster gemeinsamer Eckdaten votieren alle drei Synoden für offizielle Fusionsverhandlungen.
5. April 2008: Die Synoden in Mecklenburg und Pommern sprechen sich in getrennten Tagungen mehrheitlich für die Gründung der "Nordkirche" aus.
28. April 2008: Die drei Kirchenleitungen schlagen Lübeck als Standort für Landeskirchenamt und Landesbischof vor.
5. Februar 2009: In Ratzeburg unterzeichnen die Kirchenleitungen den Fusionsvertrag. Entgegen der ursprünglichen Planung wird Kiel Standort des Landeskirchenamtes. Schwerin soll Sitz des Landesbischofs werden. Nordelbien verschiebt die für 2009 geplante Wahl eines neuen Landesbischofs auf 2013.
28. März 2009: Nach kontroversen Debatten stimmen die Synoden der drei Landeskirchen auf getrennten Tagungen zeitgleich dem Fusionsvertrag mit den erforderlichen Zweidrittelmehrheiten zu.
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29. Oktober 2010: Die Verfassunggebende Synode kommt in Lübeck-Travemünde erstmals zu dreitägigen Beratungen zusammen. Der offizielle Name wird von "Evangelische Kirche im Norden" in "Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland" geändert. Als Kurzform ist "Nordkirche" offiziell zulässig.
23. Oktober 2011: Mit großer Mehrheit billigt die Verfassunggebende Synode in Heringsdorf auf Usedom die Grundordnung und das Einführungsgesetz.
7. Januar 2012: Alle drei Synoden beschließen jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Verfassung der Nordkirche.
27. Mai 2012: Verfassung und Überleitungsgesetz der Nordkirche treten offiziell in Kraft. Gründungsfest der Nordkirche mit Bundespräsident Gauck in Ratzeburg.