Essen, Berlin (epd). Für alleinstehende Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, soll es nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ab 2025 das neue familienrechtliche Modell einer „Verantwortungsgemeinschaft“ geben. Er sehe einen Bedarf für ein solches „Rechtsinstitut“, weil es immer mehr Alleinerziehende und ältere Menschen gebe, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Das neue Modell sei nicht als Alternative zur Ehe gedacht, „sondern als Angebot für andere Nähebeziehungen“.
Als Beispiele nannte Buschmann zwei Alleinerziehende oder zwei Seniorinnen, die in einer Wohngemeinschaft zusammenleben und sich etwa im Notfall gegenseitig helfen wollen, aber kein Paar sind und nicht heiraten wollen. „Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft können sie eine rechtssichere Grundlage schaffen“, sagte der Minister. Das ermögliche beispielsweise ein Auskunftsrecht gegenüber Ärzten.
Den Vorteil gegenüber einzelnen Vollmachten sieht Buschmann darin, dass man „alles in einem Durchgang erledigen“ und sich „beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen“ könne. „Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert“, sagte der FDP-Politiker. „Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen.“ Das sei gerade für Menschen attraktiv, die sich mit heiklen Fragen wie der Vertretung im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eigentlich lieber nicht beschäftigen.
Die Verantwortungsgemeinschaft sei aber keine „Ehe light“, betonte der Justizminister: „Sie wird keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben.“ Es werde zudem keine Steuererleichterungen, erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten geben. Allerdings solle der Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft geregelt werden können.
Angekündigt hatte Buschmann die Pläne bereits vor gut zwei Jahren. Die Eckpunkte lägen nun vor und er wolle im Herbst einen Entwurf ins Kabinett einbringen, sagte er. Das Gesetz könnte dann 2025 in Kraft treten.