Frankfurt a.M. (epd). Ein 2015 in Frankfurt am Main wegen Völkermordes zu lebenslanger Haft verurteilter Ruander muss mindestens 20 Jahre in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gab am Dienstag die Entscheidung bekannt. Das Gericht wies den Antrag des früheren ruandischen Bürgermeisters zur Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach 15 Jahren Haft ab, weil das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte. Nachdem der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Verurteilten zurückgewiesen habe, sei der Beschluss rechtskräftig. (AZ: 4 Ars 1/22)
Onesphore Rwabukombe war als Täter des Massakers von Kiziguro verurteilt worden. Er hatte dem Gericht zufolge als Bürgermeister am 11. April 1994 einen Angriff auf eine Gruppe von Angehörigen der Tutsi-Minderheit angeordnet, die auf einem Kirchengelände Schutz gesucht hatten. Mindestens 400 Menschen seien an jenem Tag mit Macheten, Knüppeln, Äxten und Beilen ermordet worden. Der Angeklagte stritt seine Verantwortung bis zuletzt ab und betonte, er sei unschuldig.
Die besondere Schuldschwere gebiete eine weitere Vollstreckung der Haft, begründete das OLG seine aktuelle Entscheidung. Die Tat sei eine brutale, unbarmherzige und menschenverachtende Massentötung gewesen. Der Verurteilte leugne bis heute seine Tat und sei weiterhin in den Denkmustern der fast 30 Jahre zurückliegenden Tat und seiner rassistischen Gesinnung verhaftet.
Rwabukombe kam 2002 als Flüchtling nach Deutschland und bekam Asyl. Der frühere Bürgermeister wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, weil es Befürchtungen gab, er könnte dort kein faires Verfahren bekommen. Unter dem Weltrechtsprinzip kann die deutsche Justiz Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, auch wenn diese im Ausland oder von Ausländern begangen wurden. Der Prozess vor dem OLG Frankfurt war das erste Verfahren seiner Art in Deutschland, das sich mit dem Genozid in Ruanda beschäftigte.