Brüssel, Straßburg (epd). Die EU hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Die Richtlinie, auf die sich am Donnerstag EU-Parlament, EU-Mitgliedsstaaten und EU-Kommission verständigt haben, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Auch müssen Konzerne einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen die Vereinbarung noch bestätigen. Das gilt als Formsache.
„Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wegweisender Schritt für die Menschenrechte“, sagte die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne) am Donnerstag nach den abschließenden Verhandlungen. Endlich müssten europaweit Unternehmen Maßnahmen gegen Umwelt- und Sozialdumping in ihren Lieferketten ergreifen. Damit übernehme die EU Verantwortung für die weltweiten Auswirkungen ihrer Handelspraktiken.
Das EU-Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textilherstellung, Landwirtschaft oder Bauwesen, gilt es auch für kleinere Unternehmen. Verletzen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht, können sie dafür haftbar gemacht werden. So können etwa Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Das EU-Lieferkettengesetz ist eine Richtlinie. Das bedeutet, sie muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland gilt bereits seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz. Das EU-Lieferkettengesetz geht aber über das deutsche Gesetz hinaus. In Deutschland wurden beispielsweise bisher nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in die Verantwortung genommen.