Hamburg (epd). Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnt am Montag die Hauptverhandlung gegen eine 31-jährige Deutsch-Algerierin wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen. Der Frau wird in dem Staatsschutzverfahren vorgeworfen, sich zwischen Mai 2013 und September 2017 an den Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Weitere Anklagepunkte des Generalbundesanwalts sind unter anderem Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Seit 20. Juni dieses Jahres sitzt die mutmaßliche IS-Rückkehrerin in Untersuchungshaft. Das Gericht hat zunächst zehn Verhandlungstermine bis 19. Februar angesetzt.
Die Frau soll ab Mai 2013 in Syrien und zeitweise in der Türkei gelebt haben. Zusammen mit ihrem ersten Ehemann sei sie zunächst bei „Junud al-Sham“ Mitglied gewesen, später beim IS, für den ihr Mann kämpfte. Den Ermittlungen zufolge verfügte sie über mehrere Waffen, darunter eine halbautomatische Schusswaffe, an der sie ausgebildet wurde. Sie sei zweimal verheiratet gewesen und habe insgesamt drei Kinder. Nach dem Tod ihres ersten Ehemannes im September 2015 habe die Angeklagte vom IS ein Witwengeld erhalten und sei weiter in die Organisation der Terrormiliz eingebunden gewesen.
Nachdem der zweite Ehemann die Frau verlassen hatte, sei die Angeklagte im März 2018 über Ankara nach Deutschland zurückgekehrt und habe zunächst in Bonn gelebt. Von September 2022 an wohnte die 31-Jährige mit ihren Kindern in Kiel.