Berlin (epd). Städte, Gemeinden, die Bundesländer und der Bund werden gesetzlich verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Planungen einzubeziehen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin das Klimaanpassungsgesetz. Es schreibt Bund, Ländern und Kommunen Anpassungsmaßnahmen und Berichtspflichten vor. Die Union kritisierte das Gesetz als überflüssig.
Um massive Schäden an der Infrastruktur und negative Folgen für die Bevölkerung zu verhindern, müssen die Kommunen Vorsorge für den Umgang etwa mit Starkregen, Hitze oder Dürre treffen. In Städten kann das beispielsweise bedeuten, dass Flächen entsiegelt, Bäume gepflanzt oder Fassaden begrünt werden. Einer aktuellen Prognos-Studie zufolge kommen auf Deutschland je nach Ausmaß der Erderwärmung bis zum Jahr 2050 Folgekosten des Klimawandels von bis zu 900 Milliarden Euro zu.
Bei der Beratung des Gesetzes von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatten die Kommunalverbände in der Bundestags-Anhörung erklärt, die Umsetzung hänge davon ab, ob Bund und Länder die Planungen und Maßnahmen mitfinanzierten. Die Union kritisierte, das Klimaanpassungsgesetz sorge lediglich für mehr Bürokratie und lasse die Finanzierungsfrage offen.
Bis 2045 sollen die 11.000 Kommunen in Deutschland klimaneutral wirtschaften. Nach Angaben der Klima-Allianz Deutschland schaffen es bisher nur wenige Kommunen, aus eigenen Mitteln und Förderprogrammen des Bundes und der Länder zur Klimaanpassung beizutragen. Die Allianz fordert zur Finanzierung die Einrichtung einer Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Klimaschutz im Grundgesetz.