Berlin (epd). Asylsuchende sollen früher als bisher in Deutschland einen Job annehmen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Regelung auf den Weg, wonach sie künftig generell nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Bisher gilt das Arbeitsverbot für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften neun Monate lang für Alleinstehende und sechs Monate lange für Eltern von Kindern. Von den Erleichterungen ausgenommen werden sollen Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern kommen oder die Identitätsklärung verweigern.
Menschen mit einer Duldung soll künftig bundesweit einheitlich eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Das gilt nicht für Personen, die in Kürze abgeschoben werden sollen. Außerdem werden die Hürden für eine sogenannte Beschäftigungsduldung gesenkt. Das ist eine Möglichkeit für Geduldete, einen sicheren Aufenthaltstitel zu erlangen.
Das Kabinett sprach sich zudem dafür aus, die Strafvorschriften für Schleuser zu erhöhen. In Fällen gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung, in denen das Mindeststrafmaß bislang bei unter einem Jahr liegt, soll es auf ein Jahr heraufgesetzt und damit zum Verbrechen erklärt werden. Strafverfahren können damit nicht mehr ohne Weiteres eingestellt werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen versucht wird, sich „grob verkehrswidrig“ einer Polizeikontrolle zu entziehen. Eine Schleusung, bei der jemand stirbt, soll künftig mit bis zu lebenslanger Haft statt wie bislang mit 3 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.
Die Neuregelungen für den Arbeitsmarkt und Strafverschärfungen für Schleuser sollen im Bundestag zusammen mit den gesetzlichen Verschärfungen für Abschiebungen beraten werden.