Berlin (epd). Abhängig beschäftigte Eltern können künftig 15 Tage pro Jahr zu Hause bleiben, wenn ihr Kind erkrankt ist. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin. Während der Corona-Pandemie hatten Eltern Anspruch auf bis zu 30 Kinderkrankentage. Diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Vor der Pandemie gab es pro Jahr zehn Kinderkrankentage für jeden Elternteil. Alleinerziehende haben jeweils einen doppelt so hohen Anspruch, ab 2024 also auf 30 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr.
Kinderkrankengeld erhalten nur gesetzlich versicherte Eltern für Kinder, die unter zwölf Jahre alt sind. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettolohns.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), ihrer Partei sei es wichtig, „das Leben leichter zu machen und die Menschen zu entlasten“. Das gelte besonders für Familien mit Kindern.
Die Kinderkrankengeld-Regelung wurde im Rahmen eines Gesetzes zur Verbesserung der Studienbedingungen für Pflegeberufe beschlossen. Schmidt sagte, alle, die ein Studium in der Pflege absolvieren, bekämen künftig die gleiche Vergütung wie in einer Pflege-Ausbildung. Außerdem dürften studierte Pflegekräfte bei Demenz- und Diabetes-Kranken sowie in der Wundversorgung auch heilkundliche Tätigkeiten übernehmen. Der nächste Schritt werde ein Pflegekompetenzgesetz sein, kündigte Schmidt an.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem Gesetz, mit dem die Zuständigkeiten und Verantwortung der Pflegekräfte erweitert werden. Es sollen ihnen Aufgaben übertragen werden, die bisher den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Die Änderungen sollen dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.