Karlsruhe (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl wollen auf juristischem Weg den Schutz der Wohnung für geflüchtete Menschen stärken. Wie beide Organisationen am Donnerstag mitteilten, haben sie dazu gemeinsam mit dem kamerunischen Flüchtling Alassa Mfouapon Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Beschwerde richte sich gegen ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom Juni 2023.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Polizei 2018 ohne Durchsuchungsbeschluss nachts in das Schlafzimmer von Alassa Mfouapon in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen eindringen durfte, um ihn abzuschieben. Die Polizei habe das kleine Wohnheimzimmer auf einen Blick erfassen können, eine Durchsuchung im engen Sinne habe nicht stattgefunden, argumentierte das Gericht. Außerdem begründe die Ausreisepflicht des Klägers eine dringende Gefahr und rechtfertige das Betreten des Zimmers.
Das Gericht entkerne den grundrechtlichen Schutz der Wohnung, kritisierte Sarah Lincoln, Rechtsanwältin bei der GFF. Gerade Geflüchtete, die häufig durch Krieg, Verfolgung und Flucht schwer traumatisiert seien, benötigten einen geschützten Rückzugsraum. Wenn die Polizei nachts in jedes Zimmer dürfe, verbreite das große Angst und sei „vollkommen unverhältnismäßig“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.