Frankfurt a.M. (epd). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel sieht die Stellungnahme des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für eine mögliche Änderung des Abtreibungsrechts kritisch. Rachel bezeichnete das Papier als „Paradigmenwechsel“, der ihm „große Sorge“ bereite, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Donnerstag. Die Stellungnahme schlägt vor, den Schwangerschaftsabbruch nach einer verpflichtenden Beratung künftig teilweise außerhalb des Strafrechts zu regulieren.
Deutschland habe mit dem bisherigen Strafrechtsparagrafen 218 eine „kluge, ausbalancierte Regelung“, sagte Rachel, der selbst Mitglied des EKD-Rates ist, der Zeitung. Die bewährte „doppelte Anwaltschaft“ für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Ungeborenen dürfe nicht durch eine teilweise Streichung aus dem Strafrecht „ohne Not beseitigt werden“. Zugleich sprach er sich auch für die Beibehaltung der Beratungspflicht aus.
Rachel, der auch Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der Unionsparteien (EAK) ist, befürchtet eine gesellschaftliche Spaltung wie in den USA, falls die Ampelkoalition die bisherige Regel liberalisiere.
Die katholische Kirche lehnt eine Änderung des Abtreibungsrechts ab. Bislang gilt, dass Abtreibungen grundsätzlich illegal sind, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP will von einer Kommission prüfen lassen, wie man Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts regeln kann. Die EKD hatte sich in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme an die Kommission für ein Konzept mit einer gestuften Fristenregelung ausgesprochen, demnach eine Abtreibung erst ab der 22. Schwangerschaftswoche strafrechtlich geregelt sein könnte.
Auch Rachels Parteikollege, Philipp Amthor, will am Abtreibungsverbot im Strafrecht festhalten. Der von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) „und von anderen Vertretern linker Parteien angezettelte Kulturkampf gegen die bestehenden Regelungen des Lebensschutzes macht mir große Sorgen“, sagte Amthor dem Internetportal „katholisch.de“.
Den Reformideen von Paus sei die Verfassungswidrigkeit geradezu auf die Stirn geschrieben, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass es in unserer Rechtsordnung ein funktionierendes Schutzkonzept für das ungeborene Leben braucht, das aus meiner Sicht zwingend im Strafrecht verankert bleiben muss“, sagte der Katholik Amthor.