Augsburg (epd). Einem Medienbericht zufolge wollen die Regierungschefs der Bundesländer vom Bund eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit fordern. Wie die „Augsburger Allgemeine“ (Mittwoch) berichtet, wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag unter niedersächsischer Federführung für die am Donnerstag in Frankfurt am Main beginnende zweitägige Ministerpräsidentenkonferenz erarbeitet. Er werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen.
„Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel sei es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können.
Konkret soll für Kommunen die Möglichkeit der Heranziehung für gemeinnütze Arbeiten geschaffen werden. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollen verstärkt bei der Integration unterstützt werden. „Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein“, heißt es in dem Beschlussvorschlag.
Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. „Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden“, fordern die Länderchefs. Das könne auch einen Beitrag leisten, um „Fehlanreize für irreguläre Migration“ zu reduzieren. Die Länder fordern daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen auf den Regelbedarf ermöglicht wird.