Berlin (epd). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, plädiert mit Blick auf die geplante europäische Asylreform für Vorprüfungen vor einer Einreise. Die Verfahren zur Gewährung von Asyl sollten von vornherein auf Personen beschränkt sein, für die ein Schutzanspruch überhaupt in Betracht kommen könne, sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Darüber sollte grundsätzlich bereits vor der Einreise in die EU und vor dem Grenzübertritt entschieden werden.
„Eine Vorprüfung vor der Einreise, ob der geltend gemachte Fluchtgrund plausibel und dringlich ist, würde eine geordnete und legale Einreise ermöglichen und gewährleisten“, erklärte der Jurist. „Eine solche legale Einreise wäre regelmäßig die Voraussetzung für die Durchführung des eigentlichen Asylverfahrens.“ Papier verwies als Beispiel auf ein elektronisches System der Einreisegenehmigung in den USA.
Die Durchführung der aufwendigen Asylverfahren auch für die vielen Menschen, die offenkundig kein Recht auf Asyl und internationalen Schutz hätten, „war und ist dysfunktional und objektiv Rechtsmissbrauch“, sagte Papier. Das Asylrecht dürfe nicht länger zweckentfremdet werden „als Türöffner und Rechtfertigung einer an sich illegalen Einwanderung“. Dabei bezog sich Papier auf Menschen, die „offenkundig kein Recht auf Asyl haben, etwa weil sie aus sicheren Herkunfts- oder Transitländern kommen“.
Die EU will vor der Europawahl im Juni 2024 eine großangelegte Asylreform verabschieden. Die in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten hatten sich am Mittwoch auf die umstrittene Krisenverordnung geeinigt, ein zentrales Element der EU-Asylreform. Die sogenannte Krisenverordnung, eines der insgesamt zehn Gesetzesvorhaben des Reformpaketes, sieht Sonderregeln für EU-Staaten vor, die unter besonders hohem Migrationsdruck stehen. Dazu zählt, dass Asylsuchende vor der Registrierung vier Wochen unter haftähnlichen Bedingungen an der Außengrenze festgehalten werden dürfen.