Düsseldorf (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat die Bedeutung von Betroffenenräten in den Bundesländern betont. Da kinder- und jugendschutzrelevante Gesetze häufig Ländersache seien, müsse die Perspektive Betroffener vor Ort einbezogen werden, sagte sie der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Dabei gehe es zum Beispiel um Prävention in Schulen oder die Ausstattung der Jugendämter.
„Ohne das Erfahrungswissen von Betroffenen fehlt uns eine elementare Perspektive, um politisches Handeln künftig zielgerichteter auszurichten“, unterstrich die Missbrauchsbeauftragte. „Es sind die Betroffenen, die uns sagen können, ob sie ein Unterstützungsangebot überhaupt erreicht, ob es adäquat ist oder wo vielleicht Defizite liegen.“ Zudem könnten sie auch am klarsten beantworten, was ihnen damals geholfen hätte, Taten zu verhindern oder frühzeitig aufzudecken.
Ein Rat dürfe jedoch nicht als „Interessenvertretung“ von Betroffenen missverstanden werden, sagte Claus. Dafür habe ein solches Gremium kein Mandat, es würden damit unerfüllbare Erwartungen verknüpft. „Was geleistet werden kann, ist professionelle Beratung, auch wenn sie ehrenamtlich geschieht“, erläuterte die Missbrauchsbeauftragte. Klar müsse sein, dass es dafür Aufwandsentschädigungen, Fortbildungen und eine Geschäftsstelle benötige. „Außerdem sollte ein Betroffenenrat das Recht haben, selbst politische Initiativen einzubringen.“