Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, warnt vor einer neuen Form der Diskriminierung durch den Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI). „Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Algorithmen machen vieles leichter - leider auch Diskriminierung“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Die Bundesregierung müsse die anstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nutzen, um vor digitaler Diskriminierung zu schützen.
Die Gefahren digitaler Diskriminierung dürften nicht unterschätzt werden, mahnte Ataman. Immer öfter würden automatisierte Systeme oder Künstliche Intelligenz über Fragen entscheiden, die für Menschen im Alltag wichtig seien. Als Beispiele nannte sie Bewerbungsverfahren, Bankkredite, Versicherungen oder staatlichen Leistungen. „Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie durch KI nicht benachteiligt werden - und sich wehren können, wenn es doch passiert“, unterstrich sie. Dafür seien klare und nachvollziehbare Regeln nötig.
Ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeige große Lücken im deutschen Recht auf, erklärte die Antisemitismusbeauftragte. Das Gutachten soll vor der Fehleranfälligkeit algorithmischer Entscheidungssysteme warnen. Bislang sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Herausforderungen „nur bedingt gewachsen“, obwohl der Einsatz solcher Systeme nahezu alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens umfasse. Problematisch seien laut Gutachten etwa die Zuschreibung von Gruppenmerkmalen, die Wahrscheinlichkeitsaussagen über Personen ermögliche und zu „Diskriminierung durch Statistik“ führen könne.