Schadenersatzklage gegen Astrazeneca abgewiesen

Schadenersatzklage gegen Astrazeneca abgewiesen

Mainz (epd). Das Landgericht Mainz hat am Montag eine Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen. In dem Verfahren hatte eine Zahnärztin mindestens 150.000 Euro von dem Unternehmen gefordert, weil sie kurz nach der Corona-Impfung dauerhaft das Gehör in einem Ohr verloren hatte. Zu den Gründen der Entscheidung äußerte sich das Gericht beim Verkündungstermin zunächst nicht. Sie sollen erst im schriftlichen Urteil genannt werden. Die Klägerin müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen. (AZ: 1 O 192/22)

Das Gericht verzichtete demnach auch darauf, ein weiteres medizinisches Gutachten zur Ursache des Hörschadens anzufordern. Die Entscheidung vom Montag ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die damals 40-jährige Zahnärztin hatte sich Anfang 2021 mit dem Vakzin des schwedisch-britischen Impfstoffherstellers impfen lassen. Kurze Zeit später wurden die Astrazeneca-Impfungen in Deutschland vorübergehend ausgesetzt, weil es in einer Reihe von Fällen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Impftermin überwiegend bei jüngeren Frauen zu sehr seltenen Hirnvenenthrombosen gekommen war. Die Europäische Arzneimittelagentur war allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesamtnutzen des Impfstoffes im Kampf gegen Covid-19 die Risiken der Nebenwirkungen überwiege.