Köln (epd). Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat Zugriffsversuche von Mitarbeitenden auf pornografische Seiten im Internet kritisiert. „Es hat mich enttäuscht, dass Mitarbeitende versucht haben, mithilfe von Geräten, die ihnen unser Erzbistum für ihren Dienst zur Verfügung gestellt hat, auf pornografische Seiten zuzugreifen - auch wenn die Firewalls gegriffen haben“, erklärte er am Freitagabend in Köln.
Bei einer Routineuntersuchung der IT-Sicherheit waren dem Erzbistum zufolge die Zugriffsversuche aufgefallen. Dabei werde unter anderem überprüft, ob die Firewalls den Zugriff auf risikobehaftete Seiten etwa mit Gewalt, Pornografie oder Drogen zuverlässig abwehren.
„Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete über Listen für den Zeitraum vom 31. Mai bis 30. Juni 2022, die Dutzende Mitarbeitende sowie mehr als 1.000 Einträge aufwiesen, von denen die meisten unter die Kategorie Pornografie fielen. Eine Dienstvereinbarung untersage die Nutzung pornografischer Inhalte.
Aufgrund eines Softwareupdates wurde dem Erzbistum zufolge erstmalig eine solche Zusammenstellung erstellt und dem Generalvikariat zur Verfügung gestellt. Sie dokumentiere Zugriffsversuche, die durch den automatischen Web-Content-Filter erfolgreich verhindert worden seien. „Eine Auswertung, welche konkreten Inhalte hinter den URLs liegen, erfolgte dabei nicht“, hieß es.
Weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht sind Konsum, Weitergabe, Beschaffung und Aufbewahrung pornografischer Aufnahmen von Erwachsenen strafbar. „Manch einem mag der Konsum von Pornografie als harmlos erscheinen“, erklärte Woelki. „Ich aber stimme Papst Franziskus zu, der sie verurteilt und vor ihren Gefahren, insbesondere der Verletzung der menschlichen Würde, warnt.“
Als er von den Zugriffsversuchen erfahren habe, habe er darum gebeten, die Vorfälle umgehend zu prüfen und entsprechend der rechtlichen Regelungen zu verfahren. „Wir haben im kirchlichen Bereich eine große Zahl engagierter und zuverlässiger Mitarbeitender“, betonte der Erzbischof. „Mir ist wichtig, dass jetzt nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden.“