Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Abschieberecht verschärfen. Ihr Ministerium veröffentlichte am Mittwoch einen Diskussionsentwurf, der mehr Befugnisse für Behörden und Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen vorsieht. So wird vorgeschlagen, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, von zehn auf 28 Tage zu verlängern, die Gründe für eine Abschiebehaft auszuweiten und Asylbewerber unter Androhung von Strafen zur Mitwirkung am Asylverfahren zu bringen. Die Zahl der Abschiebungen ist derweil in diesem Jahr leicht gestiegen.
Wie eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage mitteilte, gab es im ersten Halbjahr dieses Jahres 7.861 Rückführungen. 2022 waren es knapp 13.000, in den beiden Jahren davor jeweils etwas weniger. Einen Höchststand hatte es 2019 vor der Corona-Pandemie mit mehr als 22.000 Rückführungen gegeben.
Die Zahlen stellen die Politik angesichts der Gesamtzahl ausreisepflichtiger Ausländer aber nicht zufrieden: Zum Stichtag 30. Juni waren laut Bundesinnenministerium rund 279.000 Ausländer in Deutschland ausreisepflichtig, wobei knapp 225.000 von ihnen allerdings eine Duldung hatten. Bereits die große Koalition unter Angela Merkel (CDU) brachte deswegen Verschärfungen der Abschieberegeln auf den Weg, die Faeser nun weiter verändern, vor allem weiter verschärfen will.
Ihr Papier, das in Form eines Gesetzentwurfs veröffentlicht wurde, aber vor dem regulären Gesetzgebungsverfahren laut Ministerium noch mit Bund und Ländern erörtert werden soll, sieht vor, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit solle beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es zur Begründung.
Zudem soll ein Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständiger Haftgrund definiert werden und eine Strafe dafür eingeführt werden, wenn ein Asylbewerber im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben zu seiner Identität macht. Viele der Detailänderungen zielen darauf ab, die sogenannten Mitwirkungsrechte im Asylverfahren stärker einzufordern. Die ungeklärte Identität sei nach wie vor eines der Haupthindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht, heißt es an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs.
Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.
Ein zweiter Diskussionsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Faeser soll für einen besseren Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden sorgen. Demnach soll im Ausländerzentralregister künftig erfasst werden, ob dort Erfasste existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde dafür zuständig und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden.
Die Vorschläge für einen verbesserten Datenaustausch sollen einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai umsetzen, der darauf zielt, auch durch vermehrte Digitalisierung die Ausländerbehörden zu entlasten.