Islamist wegen Messerangriffen auf Polizisten vor Gericht

Islamist wegen Messerangriffen auf Polizisten vor Gericht
Wegen Messerattacken auf Polizisten bei einer Demonstration gegen die Mohammed-Karikaturen muss sich seit Mittwoch ein 26-jähriger Salafist vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Anklage wirft Murat K. unter anderem gefährliche Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch vor.

Der in Eschwege geborene Türke hatte am 5. Mai in Bonn-Bad Godesberg zwei Beamte mit einer zehn Zentimeter langen Klinge verletzt. Der Angriff auf einen weiteren Polizisten schlug fehl. K. zeigte vor der Dritten Großen Strafkammer keine Reue.

Der Angeklagte stammt nach eigenen Angaben aus einer nicht-religiösen Familie. "Ich war kein guter Mensch, ich praktizierte nicht meine Religion, ich kannte sie auch nicht so gut", sagte er. Vor fünf Jahre habe er begonnen, sich für den Islam zu interessieren und langsam sein Leben und sein Äußeres zu verändern. Vor Gericht erschien er mit langem Vollbart und schwarzem Turban.

"Das Problem ist, dass der deutsche Staat erlaubt, die Karikaturen zu zeigen"

###mehr-artikel###Bei der Protestkundgebung gegen eine angemeldete Demonstration der rechtspopulistischen Partei "Pro NRW" war es zu schweren Ausschreitungen gekommen. Radikal-islamische Salafisten hatten Polizisten angegriffen, nachdem aus den Reihen von "Pro NRW" eine der umstrittenen Karikaturen gezeigt worden war. In den Augen vieler Muslime beleidigen die dänischen Karikaturen den Propheten Mohammed. Die angegriffenen Polizisten sagten als Zeugen vor Gericht aus, dass sie ein solches Maß an Gewalt in ihrem Berufsleben bislang nicht erlebt hätten.

Die Attacken auf Polizisten betrachtete der 26-Jährige in diesem Zusammenhang als gerechtfertigt. Der Islam erlaube nicht, den Propheten Mohammed zu beleidigen. Wer dies tue, verdiene den Tod, betonte K. "Das Problem ist, dass der deutsche Staat erlaubt, die Karikaturen zu zeigen", sagte er. Weil der Staat die Zeichnungen nicht verbiete, sei auch ein Angriff auf dessen Beamte berechtigt.

Für das Verfahren wurden vier Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben des Gerichts drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Das Urteil wird am Freitag kommender Woche erwartet.