Berlin (epd). Die Organisation HateAid befürchtet, dass große Teile ihrer Beratung von Betroffenen digitaler Gewalt dem Sparkurs der Bundesregierung zum Opfer fallen. Wie die Organisation am Mittwoch in Berlin mitteilte, will das Bundesjustizministerium seine Förderung in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr 2023 einstellen. Die Sparmaßnahme träfe das Herzstück der Arbeit, erklärte Josephine Ballon von HateAid.
Neben Aufklärungskampagnen und Musterklagen wie aktuell beispielsweise gegen Twitter macht die Betroffenenberatung rund ein Viertel der Arbeit bei HateAid aus, wie Ballon erklärte. Finanziert wird deren Arbeit demnach durch Mittel des Bundesjustiz- und Bundesfamilienministeriums. Andere Teile der Arbeit werden durch private Fördergelder unter anderem von Stiftungen ermöglicht, hieß es.
Bei einer Streichung der Mittel durch das Justizministerium könne das Beratungsangebot in der bisherigen Form nicht aufrechterhalten werden, hieß es. Konkret rechnet die Organisation mit einer eingeschränkten Erreichbarkeit der Beratungsstelle.
Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Haushaltsentwurf ihres Hauses keine Mittel mehr für HateAid vorsieht. Das Ministerium stehe gegenwärtig in einem engen Austausch mit der Organisation, wie eine Anschlussfinanzierung „im Hinblick auf die gesamthaushalterischen Umstände“ organisiert werden könne. Über den Haushalt für das kommende Jahr entscheidet endgültig der Bundestag in der zweiten Jahreshälfte.
HateAid wurde 2018 gegründet und hat seitdem nach eigenen Angaben mehr als 3.300 Menschen, die mit Hass im Netz konfrontiert wurden, beraten und unterstützt. Dazu gehört auch Prozesskostenfinanzierung. Die Organisation begleitete etwa die Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast wegen Verleumdung im Netz gegen einen Rechtsextremisten.