Freiburg (epd). In der Debatte um eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe haben katholische Ethikerinnen die katholische Kirche davor gewarnt, sich mit rechtsradikalen Positionen zu „verschwistern“. Es sei äußerst irritierend wahrzunehmen, dass scheinbar die einzige Partei, die theologische Deutungskategorien in der Debatte aufnehme, die AfD sei, schreiben die Mainzer Ethikprofessorin Kristina Kieslinger und die Augsburger Ethikprofessorin Kerstin Schlögl-Flierl in der Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ (Sonntag). Sie sähen es stattdessen als Aufgabe von Lehramt und Theologie an, einen seriösen Lebensschutz mit Gehalt zu füllen.
Am Donnerstag vergangener Woche waren im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Die Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt hatte. Seither wird über eine neue Regelung diskutiert. Trotz des Scheiterns der Regulierung kündigten mehrere Abgeordnete an, neue Versuche zu erwägen.
Die Theologinnen wenden sich vor allem gegen die Vorstellung, Gott sei der alleinige Herrscher über Leben und Tod, wie etwa die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch für ihr „Nein“ zu den Entwürfen argumentiert hatte. Diese Argumentation finde sich allerdings auch in offiziellen Positionierungen der katholischen Kirche zum Suizid wieder. Ein souveräner Patriarch, der über Leben und Tod herrsche, passe nicht zur Vorstellung eines personalen Gottes, der mit Liebe im Dialog mit den Menschen sei, betonen Kieslinger und Schlögl-Flierl in dem Beitrag. Die Schutzwürdigkeit jeglichen Lebens sicherzustellen, ohne daraus eine Pflicht zum Leben abzuleiten, sei zentral.