Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat Medienberichte über Abstriche beim Elterngeld bestätigt. Sie sagte dem Sender RTL/ntv am Dienstag: „Die Grenze der Einkommen für diejenigen, die Elterngeld beziehen können, wird abgesenkt auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.“ Paus begründete den Schritt mit den für den Bundeshaushalt 2024 geforderten Einsparungen, die alle Ressorts erbringen müssten.
Sie habe sich entschieden, nicht die Leistung selbst zu kürzen, sondern den Kreis der Bezieher einzuschränken. Rund 60.000 Familien hätten damit vermutlich keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, erklärte Paus. Sie bedaure dies. Es sei ihr aber wichtig gewesen, die Leistung selbst nicht zu kürzen für diejenigen, die das Elterngeld brauchen. Für die Gleichstellung von Frauen sei das indes „kein Glanzstück“, räumte Paus ein. Das Elterngeld soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können.
Bisher bekommen Paare bis zu einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von 300.000 Euro nach der Geburt eines Kindes Elterngeld, Alleinerziehende bis zu einem Einkommen von 250.000 Euro. Die Höchstsumme beträgt 1.800 Euro im Monat, die niedrigste 300 Euro für Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes kein oder ein sehr geringes Einkommen hatten. Grundregel ist, dass als Elterngeld 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt werden. Wenn auch die Väter im Job pausieren, verlängert sich die Elterngeldzeit.